Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 12.11.1986

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.12.1986 - 14 S 179/86   

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VGH Baden-Württemberg, 05.12.1986 - 14 S 179/86 (https://dejure.org/1986,2136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.1986 - 14 S 179/86 (https://dejure.org/1986,2136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 1986 - 14 S 179/86 (https://dejure.org/1986,2136)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 317 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 339
  • GewArch 1987, 132
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Eine Sperrzeitverlängerung muss sich jedoch grundsätzlich darauf beschränken, die erlaubte Gewerbeausübung zeitlich einzugrenzen und darf nicht die Ausübung des Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart unmöglich machen, darf also nicht gerade das unterbinden, was durch die Erlaubnis dem Erlaubnisinhaber zu unternehmen gestattet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1985, GewArch 1986, 96; Urteil des Senats vom 05.12.1986 - 14 S 179/86 -, GewArch 1987, 132; Bay. VGH, Urteil vom 04.02.1990, GewArch 1990, 218).

    Im Urteil des Senats vom 05.12.1986 (- 14 S 179/86 -, GewArch 1987, 132) war auch bereits erwogen - wenngleich als nicht rechtserheblich offengelassen - worden, ob die Verkehrsauffassung mit dem Begriff Diskothek nicht eine weitergehende Öffnungszeit verbindet, als sie der - seinerzeit geltenden - Sperrzeitregelung (vgl. hierzu die Gaststättenverordnung Baden-Württemberg vom 20.04.1971, GBl. S. 148) entsprach.

  • VGH Hessen, 02.07.1991 - 14 TH 3563/90

    Gaststätte - Umnutzung zur Diskothek; lärmrelevante Vorbelastungen

    Maßgebend für die besondere Behandlung der Betriebsart der Diskothek sind die Erwartungshaltung des Publikums und die besondere Ausstattung (VGH Baden-Württemberg, U. v. 05.12.1986 - 14 S 179/86 - GewArch 1987, 132 ff.).
  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 3318/88

    Verkürzung der Sperrzeit für eine Diskothek

    Zumindest in diesem Sinne wird der Begriff der Diskothek hinsichtlich der Betriebszeit in der Praxis verwendet und für eine Diskothek als wesentlich angesehen (BVerwG, U. v. 05.11.85, GewArch 1986, S. 96 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., U. v. 05.12.86, GewArch 1987, S. 132).
  • VGH Hessen, 18.10.1995 - 14 UE 2626/89

    Bindungswirkung der Baugenehmigung für nachfolgende Gaststättenerlaubnis;

    Gleichartige Feststellungen hat der Baden-Württembergische-Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15.12.1986 - Az. 14 S 179/86 - (in: Gewerbearchiv 1985, S. 132) aufgrund einer Stellungnahme des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. getroffen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2007 - 6 B 10233/07

    Diskothek in Emmelshausen muss früher schließen

    Lediglich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (14 S 2736/01, Gew Arch 2003, 204) hat angenommen, eine Öffnungszeit im Zeitraum von 24.00 Uhr bis täglich um 2.00 Uhr, am Wochenende um 3.00 Uhr sei betriebsartprägend für eine Diskothek, während er zuvor (VGH BW, 14 S 179/86, GewArch 1987, 132) entschieden hatte, die Betriebszeiten der in der Betriebsart Diskothek geführten Gaststätten seien dadurch gekennzeichnet, dass der Betrieb an den Samstagen frühestens um 1.00 Uhr und an den übrigen Tagen frühestens um 0.00 Uhr ende.
  • VGH Hessen, 18.10.1995 - 14 UE 2627/89

    AUFLAGE; BAUGENEHMIGUNG; BINDUNGSWIRKUNG; DISKOTHEK; GASTSTÄTTENERLAUBNIS;

    Gleichartige Feststellungen hat der Baden-Württembergische-Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15.12.1986 - Az. 14 S 179/86 - (in: Gewerbearchiv 1985, S. 132) aufgrund einer Stellungnahme des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. getroffen.
  • OVG Bremen, 23.06.1989 - 1 B 45/89

    Sperrzeit; Verlängerung; Gewerbe; Ausübung; Diskothek

    Das VG wendet diese Grundsätze in Übereinstimmung mit dem VGH Baden-Württemberg (GewArch 1987, 132) auf Diskotheken an, ohne indessen der Frage nachzugehen, ob die vom VGH Baden-Württemberg ermittelten tatsächlichen Voraussetzungen auch für Bremen zutreffen, Was die AntrG.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.11.1986 - 14 S 2804/86   

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https://dejure.org/1986,14352
VGH Baden-Württemberg, 12.11.1986 - 14 S 2804/86 (https://dejure.org/1986,14352)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.1986 - 14 S 2804/86 (https://dejure.org/1986,14352)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 1986 - 14 S 2804/86 (https://dejure.org/1986,14352)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GewArch 1987, 132
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber auf dem Gebiet des Arztrechts dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entsprechend dem dargelegten Schutzzweck des § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO den Vorrang eingeräumt und den Widerruf der Approbation ohne Berücksichtigung des Vertrauens und ohne Befristung zwingend vorgeschrieben hat (zum Ausschluß des LVwVfG vgl. auch Senatsurteil vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - zu § 7 Abs. 1 HPG/DVO; Senatsbeschluß vom 22.11.1991 - 9 S 2743/91 - zu § 4 Abs. 2 ApoG; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.11.1986, GewArch 1987, 132, zu § 15 Abs. 1 GastG; a.A. BVerwG, Urteil vom 14.8.1986, BVerwGE 74, 357/361 zu dem hiermit nicht vergleichbaren Fall der Rückforderung von Beihilfen).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90

    Rücknahme einer Heilpraktikererlaubnis: maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, daß der Verordnungsgeber auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entsprechend dem dargelegten Schutzzweck des § 7 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Buchstabe f HPG/DVO den Vorrang eingeräumt und die Rücknahme der Erlaubnis ohne Berücksichtigung des Vertrauens und ohne Befristung zwingend vorgeschrieben hat (zum Ausschluß des LVwVfG vgl. auch Senatsbeschluß vom 22.11.1991 - 9 S 2743/91 - zu § 4 Abs. 2 ApoG; VGH Bad.- Württ., Beschluß vom 12.11.1986, GewArch 1987, 132, zu § 15 Abs. 1 GastG; a.A. BVerwG, Urteil vom 14.8.1986, BVerwGE 74, 357/361 zu dem hiermit nicht vergleichbaren Fall der Rückforderung von Beihilfen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2018 - 4 B 294/18

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die teilweise Versagung vorläufigen

    vgl. ablehnend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.11.1986 - 14 S 2804/86 -, GewArch 1987, 132; Metzner, GastG, 6. Auflage 2002, § 15 Rn. 49; Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Auflage 2003, § 15 Rn. 18.
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